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EXIST-Women: Staatliche Förderung für weibliche Start-ups im akademischen Raum

Wie das Förderprogramm EXIST-Women angehende Gründerinnen an deutschen Hochschulen finanziell und ideell auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.

FörderNewz RedaktionZuletzt geprüft am 8 Min. Lesezeit
Eine ambitionierte junge Gründerin steht lächelnd vor einem Whiteboard in einem modernen Startup-Inkubator an einer Universität.

Frauen sind im bundesweiten Start-up-Ökosystem seit Jahrzehnten massiv unterrepräsentiert. Trotz exzellenter akademischer Qualifikationen und eines steigenden Interesses an unternehmerischer Selbstständigkeit gehen derzeit nur rund 20 Prozent aller Neugründungen in Deutschland auf Frauen zurück. Diese strukturelle Lücke ist nicht nur ein gesellschaftspolitisches Defizit, sondern auch eine verpasste wirtschaftliche Chance. Ein zentraler Hebel, um dieses Potenzial zu heben, ist das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Programm EXIST-Women. Als strategische Erweiterung der etablierten EXIST-Familie bietet diese Förderlinie maßgeschneiderte Unterstützung, um Hürden in der sensiblen Frühphase von Ausgründungen im wissenschaftlichen Umfeld gezielt abzubauen.

Der aktuelle Bericht zur EXIST-Women-Initiative auf Chemie.de bestätigt, dass der strukturelle Mangel an Gründerinnen im High-Tech- und Dienstleistungssektor durch fokussierte Initiativen an Universitäten aufgebrochen werden muss. Genau hier setzt das Stipendium für Gründerinnen an, indem es Frauen bereits vor der eigentlichen Unternehmensgründung auffängt, finanziell absichert und fachlich eng begleitet.


Warum EXIST-Women? Die Ausgangslage im deutschen Gründungssektor

Statistische Erhebungen und Marktanalysen verdeutlichen kontinuierlich ein klares Ungleichgewicht: Während die Studierendenzahlen in vielen Fachbereichen ausgeglichen sind, sinkt der Frauenanteil drastisch, sobald es um technologieorientierte oder wissenschaftsbasierte Gründungen geht. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Sie reichen von mangelnden weiblichen Vorbildern (Role Models) über restriktivere Zugänge zu Risikokapital bis hin zu einer oft defensiveren persönlichen Risikobewertung in der Pre-Seed-Phase.

Das Förderprogramm EXIST-Women soll diese Barrieren abbauen. Es richtet sich explizit an Frauen an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Während das klassische EXIST-Gründungsstipendium – wie es beispielsweise erfolgreich an der Hochschule Darmstadt etabliert ist – sehr stark auf fertige, technologiebasierte Konzepte in interdisziplinären Teams setzt, setzt EXIST-Women eine Stufe früher an. Es geht um die Initialzündung, die Validierung der Geschäftsidee und den Aufbau des notwendigen unternehmerischen Selbstbewusstseins.


Zielgruppe: Wer ist für die exist women förderung antragsberechtigt?

Die förderung für gründerinnen über das EXIST-Women-Programm ist an klare persönliche und institutionelle Kriterien gekoppelt. Da die Bewilligung stets über die jeweilige Hochschule läuft, müssen potenzielle Stipendiatinnen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Akademischer Status: Antragsberechtigt sind Absolventinnen (mit mindestens einem Bachelor-Abschluss), Wissenschaftlerinnen, weibliche Beschäftigte mit Hochschulabschluss sowie Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihres Studiums (in der Regel ab dem 5. Fachsemester im Bachelor oder im Masterstudium) erfolgreich absolviert haben.
  • Frühe Phase: Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf die geplante Gründung noch nicht vollzogen sein. Es darf also noch kein Eintrag im Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung für das konkrete Vorhaben vorliegen.
  • Anbindung an eine Hochschule: Die Bewerberin muss an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung angeschlossen sein, die wiederum ein aktives Gründungsnetzwerk unterhält und sich am EXIST-Programm beteiligt.
  • Ideenprofil: Gefördert werden sowohl technologieorientierte, digitale als auch wissensbasierte Dienstleistungen und soziale Innovationen. Im Vergleich zum klassischen EXIST-Gründungsstipendium sind die technologischen Hürden bei EXIST-Women bewusst etwas offener gestaltet, um ein breiteres Spektrum an innovativen Dienstleistungen zuzulassen.

Finanzielle und ideelle Leistungen im Detail

Die exist women förderung zeichnet sich durch eine zweigeteilte Struktur aus: Neben der direkten finanziellen Absicherung der Gründerin (Stipendium) stellt das Programm erhebliche Mittel für Sachkosten und die persönliche Weiterentwicklung bereit.

1. Das monatliche Stipendium

Um den Lebensunterhalt während der ersten Konzeptionsphase abzusichern, erhalten Gründerinnen über das Stipendium für Gründerinnen einen monatlichen Zuschuss, der sich nach dem erreichten Qualifikationsniveau richtet:

  • Promovierte Gründerinnen: 3.000 Euro pro Monat
  • Absolventinnen mit Hochschulabschluss (Master/Diplom/Staatsexamen): 2.500 Euro pro Monat
  • Absolventinnen mit Bachelor-Abschluss: 2.000 Euro pro Monat
  • Studentinnen (fortgeschrittenes Stadium): 1.000 Euro pro Monat
  • Kinderzuschlag: Zusätzlich wird ein pauschaler Zuschlag von 150 Euro pro Monat und Kind gewährt.

Die Regelförderdauer für das finanzielle Stipendium beträgt üblicherweise bis zu drei Monate, in denen sich die Stipendiatin voll auf die Ausarbeitung ihres Geschäftskonzepts konzentrieren kann.

2. Sachmittel und Reisekosten

Jede geförderte Gründerin kann Sachmittel in Höhe von bis zu 2.000 Euro beanspruchen. Diese Mittel können flexibel eingesetzt werden für:

  • Den Bau von Prototypen oder die Durchführung von Marktvalidierungen
  • Die Anschaffung von Fachliteratur oder Softwarelizenzen
  • Reisekosten im Rahmen von Kundengesprächen, Messen und Netzwerkveranstaltungen

3. Coaching, Mentoring und Netzwerk

Eine der wichtigsten Säulen ist die fachliche Begleitung. Die betreuende Hochschule erhält über das Programm ein Budget von bis zu 10.000 Euro je förderfähiger Gründerin. Diese Mittel werden zweckgebunden eingesetzt für:

  • Ein individuelles fachspezifisches Coaching
  • Den Zugang zu professionellen Mentoring-Systemen (erfahrene Unternehmerinnen oder Branchenexperten)
  • Die Teilnahme an exklusiven Gründerinnen-Netzwerken und Qualifizierungsseminaren des BMWK und des Projektträgers Jülich (PtJ)

Ablauf und Antragslogik: Wie funktioniert die Bewerbung?

Wer sich für die staatliche Unterstützung interessiert, muss verstehen, dass die administrative Abwicklung zweistufig organisiert ist. Einzelpersonen können sich nicht direkt beim Bundesministerium bewerben.

[Schritt 1: Kontaktaufnahme mit dem Gründungs-Service der Hochschule]
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[Schritt 2: Erstberatung & Prüfung der Antragsberechtigung]
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[Schritt 3: Erstellung eines ersten Ideenpapiers (One-Pager)]
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[Schritt 4: Auswahlverfahren durch die Hochschule (Zusage des Budgets)]
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[Schritt 5: Start der Förderung (Stipendium, Coaching, Sachmittel)]

Schritt 1: Kontakt zum Gründungsberatungszentrum

Der erste Weg führt immer über die Gründungsberatung (auch Transferstelle oder Start-up-Center genannt) der eigenen Hochschule. Diese Stellen prüfen, ob die Hochschule am EXIST-Women-Programm teilnimmt und ob noch freie Plätze/Budgets im aktuellen Förderzyklus zur Verfügung stehen.

Schritt 2: Einreichung des Ideenpapiers

Die Bewerberin verfasst eine kurze, prägnante Beschreibung des geplanten Gründungsvorhabens (in der Regel 2 bis 5 Seiten). Im Fokus stehen hierbei der innovative Charakter der Idee, der potenzielle Kundennutzen sowie eine erste Einschätzung des Marktes.

Schritt 3: Interne Auswahl der Hochschule

Da das BMWK die Budgets direkt an die Hochschulen vergibt, entscheiden diese intern über eine Jury oder ein standardisiertes Auswahlverfahren, welche Bewerberinnen gefördert werden.

Schritt 4: Projektstart und Meilensteine

Nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm unterzeichnet die Gründerin eine Zielvereinbarung mit der Hochschule. Innerhalb der Förderphase arbeitet sie eng mit einer zugewiesenen Mentorin oder einem Mentor zusammen, um am Ende der Laufzeit ein ausgereiftes Business-Konzept (oder einen Businessplan) vorweisen zu können. Dies bildet oft die perfekte Rampe, um im Anschluss das klassische EXIST-Gründungsstipendium oder andere Folgefinanzierungen zu beantragen.


Risiken, steuerliche Aspekte und Fallstricke

Obgleich ein nicht rückzahlbarer Zuschuss äußerst attraktiv ist, sollten Gründerinnen die rechtlichen Risiken und Nebenbedingungen genau prüfen:

  • Doppelförderungsverbot: Es ist strikt untersagt, für dasselbe Vorhaben und im selben Zeitraum mehrere staatliche Stipendien (z. B. das reguläre EXIST-Gründungsstipendium, Gründungsstipendien der Bundesländer oder Promotionsstipendien) gleichzeitig zu beziehen. Ein Verstoß führt zur sofortigen Rückforderung aller ausgezahlten Beträge.
  • Steuerliche Behandlung: Stipendien zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz (EStG) häufig steuerfrei. Dennoch ist eine Prüfung durch eine Steuerberatung im Einzelfall dringend anzuraten, da unter Umständen der Progressionsvorbehalt greifen kann oder Pflichten zur Kranken- und Pflegeversicherung entstehen.
  • Krankenversicherung: Da Stipendiatinnen steuerrechtlich oft nicht als klassische Arbeitnehmerinnen gelten, entfällt die automatische Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Hochschule. Die Gründerinnen müssen sich eigenständig (studentisch oder freiwillig gesetzlich/privat) kranken- und pflegeversichern.
  • Haushaltsvorbehalt: Jedes staatliche Förderprogramm steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich verfügbaren Haushaltsmittel des Bundes. Eine Zusage für ein Stipendium kann im Extremfall durch politische Budgetreorganisationen oder Haushaltssperren verzögert oder ausgesetzt werden.

Praxis-Checkliste für angehende Gründerinnen

  • Status-Check: Erfülle ich die formellen akademischen Kriterien (Abschluss vorhanden bzw. mehr als 50% der Studienleistungen erbracht)?
  • Hochschul-Eignung: Hat meine Stammhochschule ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk, das Anträge für EXIST-Women abwickelt?
  • Ideen-Skizze: Kann ich mein Gründungsvorhaben kurz, klar und verständlich auf maximal drei Seiten zusammenfassen?
  • Mentoren-Suche: Habe ich eine Professorin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter an meiner Hochschule, der mein Vorhaben fachlich unterstützen möchte?
  • Zeitliche Verfügbarkeit: Kann ich während der Förderphase (in der Regel mind. 20 Stunden pro Woche) aktiv an meinem Konzept arbeiten?
  • Finanzielle Überbrückung: Habe ich einen Plan für die Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten nach Ablauf des dreimonatigen Stipendiums?

Häufige Fragen (FAQ) zur exist women förderung

Kann eine Gründung im Team gefördert werden?

Ja, allerdings ist EXIST-Women primär auf die individuelle Stärkung von Frauen fokussiert. Jede Gründerin im Team muss einen separaten Antrag stellen und die akademischen Kriterien erfüllen. Alternativ bietet sich bei eingespielten gemischten Teams das reguläre EXIST-Gründungsstipendium an.

Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?

Nebentätigkeiten sind nur in sehr engem und klar reguliertem Rahmen zulässig (meist maximal 5 bis 10 Stunden pro Woche), sofern sie den Erfolg der Konzeptionsphase nicht gefährden. Jede Nebentätigkeit muss im Vorfeld bei der Gründungsberatung angemeldet und genehmigt werden.

Ist eine Rückzahlung der Fördersumme fällig, wenn ich doch nicht gründe?

Nein. EXIST-Women ist ein sogenannter „risikofreier Raum“. Sollte sich während der Validierungsphase herausstellen, dass die Idee am Markt nicht tragfähig ist oder die persönliche Lebensplanung eine Gründung ausschließt, müssen die bis dahin rechtmäßig bezogenen Förderungen nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist lediglich die Einhaltung der Meilensteine und Pflichten während des Stipendiums.

Gibt es Altersgrenzen für Bewerberinnen?

Nein, das Programm sieht keine Altersgrenze vor. Entscheidend ist der zeitliche Abstand zum letzten akademischen Abschluss (oft darf dieser nicht länger als 5 Jahre zurückliegen; Ausnahmen für Kindererziehungszeiten sind möglich).


Quellen und Prüfpunkte

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