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Förder-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Fördermittel, Zuschüsse und Programme – kurz, klar, ohne Behördendeutsch.
Begriffe von A bis Z
- Antrag vor Vorhabensbeginn
- Grundregel vieler Förderprogramme: Der Antrag muss gestellt oder bewilligt sein, bevor verbindliche Aufträge ausgelöst werden.
- Schon ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag kann kritisch sein, wenn kein Fördervorbehalt vorgesehen ist.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Vergibt u. a. Zuschüsse für Energieeffizienz, Heizungstausch und Beratung.
- Bei Gebäudeförderung ist wichtig, BAFA-Einzelmaßnahmen von KfW-Zuschüssen und KfW-Krediten sauber zu trennen.
- Beihilfeintensität
- Maximal zulässiger Förderanteil an den beihilfefähigen Kosten, besonders relevant bei Unternehmens- und Innovationsförderung.
- Sie hängt häufig von Unternehmensgröße, Standort, Projektart und EU-Beihilferecht ab.
- Bewilligungsbescheid
- Schriftliche Entscheidung der Förderstelle, dass ein Antrag ganz oder teilweise bewilligt wird.
- Er enthält regelmäßig Nebenbestimmungen, Fristen, Nachweispflichten und mögliche Widerrufsgründe.
- De-minimis-Beihilfe
- EU-Regel, die Förderungen bis 300.000 € (über 3 Jahre) ohne aufwendige Genehmigung erlaubt.
- Unternehmen müssen frühere De-minimis-Beihilfen offenlegen, damit Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
- EFRE
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. Fördert Investitionen in benachteiligten Regionen der EU.
- Eigenanteil
- Teil der Projektkosten, der nicht durch Zuschuss, Kredit oder Tilgungszuschuss gedeckt wird.
- Ein hoher Fördersatz löst das Finanzierungsproblem nicht automatisch, wenn Liquidität und Vorfinanzierung fehlen.
- Einzelmaßnahme
- Abgegrenzte Sanierungs- oder Investitionsmaßnahme, etwa Fenster, Dämmung, Heizungsoptimierung oder Anlagentechnik.
- Bei BEG EM zählt, ob die konkrete Maßnahme technische Mindestanforderungen und Nachweisregeln erfüllt.
- Energieeffizienz-Experte
- Fachperson aus der Energieeffizienz-Expertenliste, die bestimmte Fördervorhaben technisch plant, bestätigt oder begleitet.
- Bei Effizienzhaus-Sanierungen ist diese Rolle regelmäßig zentral für Antrag und Abschlussnachweis.
- ERP-Mittel
- Mittel aus dem European Recovery Program – Grundlage vieler KfW-Gründer- und Mittelstandskredite.
- EXIST
- Förderprogramm des Bundes für innovative Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Entscheidend sind Hochschulbezug, Innovationshöhe, Team, Meilensteine und die Rolle der betreuenden Einrichtung.
- Förderdatenbank
- Öffentliche Datenbank des Bundes mit Förderprogrammen von Bund, Ländern und EU.
- Sie ist ein guter Startpunkt, ersetzt aber nicht Merkblatt, Richtlinie und aktuelle Hinweise der Förderstelle.
- Förderfähig
- Eigenschaft eines Vorhabens, die formalen Voraussetzungen eines Förderprogramms zu erfüllen.
- Förderfähig heißt nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll oder sicher bewilligt.
- Förderhöchstbetrag
- Maximaler Betrag, der pro Vorhaben, Wohneinheit, Unternehmen oder Zeitraum gewährt werden kann.
- Der Höchstbetrag begrenzt die Förderung auch dann, wenn die rechnerische Förderquote höher wirken würde.
- Förderquote
- Anteil der förderfähigen Kosten, der als Zuschuss oder Tilgungszuschuss übernommen wird (z. B. 40 %).
- Hausbankprinzip
- Bei vielen KfW-Krediten läuft die Antragstellung über die eigene Hausbank, nicht direkt bei der KfW.
- Bankgespräch, Bonität, Sicherheiten und Förderfähigkeit müssen deshalb parallel vorbereitet werden.
- Horizon Europe
- Größtes EU-Forschungs- und Innovationsprogramm mit einem Budget von rund 95 Mrd. €.
- Für KMU ist nicht nur die Förderquote wichtig, sondern der Fit zu Topic, Konsortium und europäischer Wirkung.
- KfW
- Kreditanstalt für Wiederaufbau – staatliche Förderbank des Bundes und der Länder.
- KfW-Produkte können Kredite, Zuschüsse oder Ergänzungskredite sein; Antragspfad und Zuständigkeit unterscheiden sich.
- KMU
- Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, meist abgegrenzt nach Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme.
- KMU-Status beeinflusst häufig Förderquote, Programmberechtigung und Nachweispflichten.
- Kumulierung
- Kombination mehrerer Förderungen für dasselbe Vorhaben oder zusammenhängende Kosten.
- Kumulierung kann erlaubt, begrenzt oder ausgeschlossen sein; entscheidend sind Richtlinie und Beihilferecht.
- Projektträger
- Organisation, die Förderprogramme fachlich oder administrativ im Auftrag eines Ministeriums betreut.
- Projektträger prüfen häufig Anträge, beantworten Verfahrensfragen und begleiten Bewilligung sowie Nachweise.
- Richtlinie
- Rechts- und Verfahrensgrundlage eines Förderprogramms mit Zielen, Voraussetzungen, Kostenarten und Nachweisen.
- Programmartikel sollten immer gegen die aktuelle Richtlinie oder das Merkblatt geprüft werden.
- Subventionserhebliche Tatsachen
- Angaben im Förderverfahren, die für Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung rechtlich relevant sind.
- Falsche oder unvollständige Angaben können Rückforderung und weitere rechtliche Folgen auslösen.
- Tilgungszuschuss
- Teil eines Förderkredits, der nicht zurückgezahlt werden muss – wirkt wie ein nachträglicher Zuschuss.
- Verwendungsnachweis
- Dokumentation, mit der nachgewiesen wird, dass Fördermittel zweckgemäß eingesetzt wurden.
- Rechnungen, Zahlungsnachweise, technische Bestätigungen und Projektberichte sollten während der Umsetzung gesammelt werden.
- Vorhabensbeginn
- Zeitpunkt, ab dem ein Projekt nach Förderrecht als begonnen gilt, oft durch verbindliche Bestellung, Vertrag oder Baubeginn.
- Die genaue Definition variiert je Programm und sollte vor jeder Beauftragung geprüft werden.
- Zinsverbilligung
- Vergünstigter Zinssatz eines Förderkredits gegenüber marktüblichen Konditionen.
- Zuschuss
- Nicht rückzahlbare Förderung, die nach Verwendungsnachweis gewährt wird.
Vertiefen
Begriffe direkt im Programmkontext lesen
Förderbegriffe werden erst im Antrag praktisch. Diese Artikel zeigen, wie Begriffe wie Vorhabensbeginn, Förderquote, KMU, Einzelmaßnahme oder Tilgungszuschuss in konkreten Programmen wirken.